Jiu-Jitsu-Kampfkunst
Die nachfolgend aufgeführten Forderungen sind eine beispielhafte
Aufzählung aus den Bestimmungen der Shiken-Vorschriften.
Trainingsfleiß, einwandfreies sportliches und charakterliches Verhalten
sind für eine Shiken-Zulassung unerläßlich.
Ab 3.kyu (Grüngurt) sind waza auf Verlangen auch hidari auszuführen.
Abgabe der „Schriftlichen Arbeiten“ – siehe Ausschreibung.
Jugyô-Teilnahme 6 Monate vor der shiken ist gimu.
Kata sind die „vom Dojo-Leiter entwickelten“ vorzuführen.
DAN-Grade entwerfen ihre eigene Kata.
Shiken-Ablauf in der Reihenfolge der Aufzählung!
Prüfungs-Vorschriften/Graduierungen
AUSZUG aus der DS, § 8, Shiken-Vorschriften
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Prüfungs-Programm und -Forderungen (§ 12 + 13 DS)
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